Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Panorama Tour 360 ist eine Angebot von Uwe Krick.
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil und Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen, die zwischen einem Kunden (Auftraggeber, nachfolgend: Kunde) und Uwe Krick, Siedl. Wilhelmstrand 20, 12459 Berlin (Auftragnehmer, nachfolgend: PT360) geschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Dienstleistungsbeschreibung
PT360 erbringt im Kundenauftrag Werbedienstleistungen aller Art und Dienstleistungen im Rahmen der Live-Kommunikation (Eventmanagement), einschließlich der dazu gehörigen Serviceleistungen. Der Schwerpunkt von PT360 liegt im Bereich der Internetdienstleistungen und der virtuellen werblichen Präsentation von Räumen und Landschaften (PT360).
Dienstleistungsvertrag
Vor Auftragserteilung erstellt PT360 nach Kenntnis des Umfangs des Auftrags ein Angebot. Für das Zustandekommen eines Vertrages mit PT360 ist keine Schriftform erforderlich. Der Auftrag gilt durch mündliche oder schriftliche Zustimmung zum Angebot (auch per Email) als erteilt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Kunden bekannt und jederzeit auf der Internetseite www.panorama-tour-360.de einsehbar. Auf Wunsch werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich mit dem Angebot oder als Bestandteil des Vertrages in Textform ausgehändigt. Bei Zustandekommen eines Vertrages ist der Kunde zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern die Leistung den vereinbarten Anforderungen entspricht. Auf Wunsch vermittelt PT360 Dienstleistungen von Drittanbietern (z.B. besondere spezielle Programmierungen, künstlerische Gestaltungen, Hosting, Domains, etc.). Überwiegend vermittelt PT360 hierbei jedoch lediglich an Drittanbieter, wird somit nicht selbst Vertragspartner, so dass in diesen Fällen etwaige diesbezügliche Ansprüche dem Drittanbieter direkt gegenüber geltend zu machen sind. Für Leistungen, die an einen Drittanbieter vermittelt werden, gelten die AGB des jeweiligen Dienstanbieters.
Angebote und Preise
Alle Angebote, die von PT360 erstellt werden, verstehen sich rein Netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind verbindlich. Wenn der Kunde zusätzliche, nicht zuvor vereinbarte Leistungen wünscht, werden diese auf der Basis der jeweils aktuellen Preisliste von PT360 berechnet. Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Spesen, Materialkosten, Honorare) werden nach Aufwand berechnet, sofern hierfür keine Pauschalabgeltung vereinbart worden ist.
Zahlungsbedingungen
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung binnen 10 Tagen zur Zahlung eines Betrages i. H. von 50 % der vereinbarten Vergütung an PT360 verpflichtet. Die Zahlung der Restsumme erfolgt bei Fertigstellung bzw. Lieferung der vereinbarten Leistung, spätestens mit Rechnungserteilung. Von PT360 gestellte Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Erhalt auszugleichen.
Zahlungsverzug
Im Falle von Zahlungsverzug kann PT360, nach vorheriger Ankündigung, die weitere Ausführung der Dienstleistung verweigern. Die bis dahin entstandenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls bereits erbrachte Dienstleistungen (z.B. Internetseiten, Raum- oder Landschaftsansichten etc.) können im Verzugsfall für den Zugriff im Internet gesperrt werden. Sämtliche Dienstleistungen und sonstige Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PT360. Der Kunde erhält bei Zahlungsverzug eine Mahnung. Weitere Mahnungen werden bei anhaltendem Zahlungsverzug nicht versandt, vielmehr ist PT360 in diesem Fall berechtigt, anwaltliche und ggf. auch gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die hierbei entstehenden Kosten als Verzugsschaden vom Kunden einzufordern.
Nutzungsrechte
Mit der vollständigen Entrichtung der geschuldeten Vergütung erwirbt der Kunde das einfache Nutzungsrecht für die von PT360 hergestellten Internetseiten, Panoramen, Bilder, Präsentationen. Jede Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, sowie jede weitergehende, als die vereinbarte Nutzung bedürfen der Vereinbarung und sind ggf. kostenpflichtig. Das Urheberrecht verbleibt bei PT360. Das Copyright für von PT360 programmierten Scripts verbleibt beim Autor. Es wird lediglich eine Lizenz zur Benutzung erteilt. Scripts dürfen nicht weitervertrieben oder zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden.
Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Mit Annahme des Angebotes bzw. Abschluss eines Vertrages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass PT360 einen Link mit dem Hinweis "Designed by Panorama Tour 360" und der Angabe der jeweilig aktuellen Jahreszahl, auf jeder für den Kunden erstellten Internetseite einrichtet bzw. bei den Raum- und Landschaftspräsentationen anbringt. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für ggf. im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber. PT360 behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe, Logos, Bilder, Panoramen und andere Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zeitlich und örtlich unbegrenzt in allen Medien zu Präsentationszwecken zu verwenden und auf die Webseite www.panorama-tour-360.de von PT360 zu stellen.
Künstlersozialabgabe
Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Auftragsvergabe an PT360, als reinen Dienstleister, keine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse besteht. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Teile der vereinbarten Leistungen nachtäglich anders bewertet werden, hat der Kunde der Künstlersozialkasse auf Anforderung den Inhalt des mit PT360 geschlossenen Vertrages bekannt zu geben und die dann ggf. fällige Abgabe dort zu leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der durch PT360 gestellten Rechnung in Abzug gebracht werden.
Darstellung
Der Kunde hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Internetseiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich. Dieses kann zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen und stellt keinen Mangel der Leistungen von PT360 dar.
Suchmaschinen
Einträge in Suchmaschinen werden von PT360 in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden auf der Basis der gewünschten Keywörter vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden. Auch hier tritt PT360 lediglich als Vermittler, nicht jedoch als Vertragspartner auf. Zu vermittelten Dienstleistungen gelten alle Ausführungen wie unter dem Punkt Dienstleistungsvertrag.
Computerviren
PT360 prüft jegliche Datenträger vor Übergabe an den Kunden mittels aktuellem Virenscanner auf Viren. Für einen potentiellen Virenbefall des Rechners beim Kunden durch Viren aus dem Internet oder Viren auf Datenträgern aller Art kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können weder vom Kunden selbst noch von geschädigten Dritten gegenüber PT360 Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Inhalte
Texte, Bilder und Grafiken werden vom Kunden in digitaler Form bereitgestellt. Auf Wunsch bietet PT360 die Erstellung von Texten, Bildern und Grafiken, unter Einbindung von qualifizierten Drittanbietern, an. Fotos und Grafiken werden von PT360 für das Web optimiert. PT360 ist für Inhalte, die der Kunde bereit stellt oder über ihn in Auftrag gibt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist PT360 nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Der Kunde stellt PT360 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den Inhalt der veröffentlichten Leistungen stützen und verpflichtet sich, PT360 alle Kosten zu ersetzen, die dem Unternehmen wegen möglicher Rechtsverletzungen, die sich aus den Inhalten ergeben können, entstehen. Sofern für PT360 erkennbar wird, dass Inhalte gegen Gesetze und andere rechtliche Bestimmungen verstoßen oder anderweitig nicht vertretbar sind, kann PT360 die Übernahme oder Fortführung der Dienstleistung verweigern. Dies begründet jedoch für den Kunden nicht das Recht zur Einstellung seiner Zahlung über die bereits erbrachten Leistungen.
Copyrights
PT360 prüft nicht, ob Bild-, Text-, Tonmaterial, etc. frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Die Pflicht zur Einholung sämtlicher Nutzungsrechte, unter besonderer Beachtung des Urheberrechtes für geliefertes Bildmaterial, obliegt allein dem Kunden. Diese Pflicht umfasst insbesondere die Rechte abgebildeter Personen oder Sachen sowie Veröffentlichungsgenehmigungen für Museums- und Sammlungsobjekte. Gleiches gilt für die Einholung sämtlicher Nutzungsrechte und Veröffentlichungsgenehmigungen für Personen, Gegenstände, Gebäude und die Ergebnisse geistiger Tätigkeit, die PT360 für den Kunden abbildet. PT360 übernimmt keine Haftung für die Verletzung Rechte Dritter. Ansprüche von Urhebern gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
Haftung und Schadenersatzansprüche
PT360 übernimmt keine Garantie dafür, dass der Server des Kunden für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von PT360 ist der Upload der Daten auf den Server. Die Überwachung der Funktion ist in einem gesonderten Pflegevertrag zu vereinbaren. Für Störungen innerhalb des Internets kann PT360 keine Haftung übernehmen. PT360 übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht wurden. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. PT360 übernimmt keine Haftung, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (Einbindung von Panoramen, Reproduktion, Druck, Vervielfältigung, etc.), selbst wenn vom Kunden Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Es besteht die Pflicht des Kunden, die gelieferten Waren vor der Weiterverarbeitung zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturabzüge und Testmuster zur Verfügung gestellt worden sind. Mängel an Lieferungen und Leistungen müssen binnen 2 Wochen nach Übergabe schriftlich gerügt werden. Danach gelten erbrachte Lieferungen und Leistungen als mängelfrei und vertragsgemäß. Stehen PT360 wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so kann die PT360 50 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadensersatz verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, PT360 einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen und Testversionen, etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Stellt der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen oder sonstigen zu erbringenden Leistungen nicht rechtzeitig zur Verfügung, oder übermittelt er die, von ihm zu erbringenden Informationen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. PT360 behält sich das Recht vor, bei Lieferverzug durch den Kunden weitere Abschlagsrechnungen zu stellen. Terminüberschreitungen bei Raum- und Landschaftsaufnahmen aufgrund von widrigen Witterungsbedingungen, infolge ungeeigneter Vorbereitungen des Aufnahmeobjektes durch den Kunden oder nicht beeinflussbare Vorgänge durch höhere Gewalt gehen nicht zu Lasten von PT360.
Zusatz - Bei der Erstellung des Panorama Sales Tool
PT360 und MEET Germany behalten sich das Recht vor, falls nicht abweichend vereinbart, erbrachte Leistungen wie die vollständige PST, Bilder sowie 360 Panoramafotos, zeitlich und örtlich unbegrenzt im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. PT360 und MEET Germany schließen Nachbesserungen aus, die sich auf Grund von Versäumnissen des Auftraggebers ergeben oder außerhalb des Einflussbereichs liegen. PT360 ist Urheber der Panorama Sales Tool im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG). PT360 und MEET Germany haftet nicht für Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere von Störungen des Internets oder anderen Störungen.Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden. Für die Verletzung von vertraglichen Pflichten, haftet der jeweilige Fotograf (von PT360 oder Offenblende Agentur) für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, haftet weder der Fotograf noch PT360 oder MEET Germany für jegliche dem Auftraggeber daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen.
Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und beiden Vertragspartnern vorliegen. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Alle Erklärungen von PT360 können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Nach Präsentation des ersten Entwurfs, erfolgt eine einmalige kostenneutrale Nachbearbeitung. Weitere Nachbearbeitungen sowie Änderungen, die wesentlich über das Maß der Erstbeauftragung hinausgehen, sind Gegenstand eines neuen Vertrages und erfordern die erneute Erstellung eines Angebotes durch PT360.
Schlussbestimmungen und Unwirksamkeit
Für diese AGB sowie die hierauf gegründeten Dienstleistungsverträge gilt für beide Partner deutsches Recht. Bei Unwirksamkeit einer der Festlegungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen erhalten. Die unwirksame Bestimmung wird so ersetzt, dass die neue Bestimmung dem durch die unwirksame verfolgten Sinn wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Gerichtsstand ist Berlin. Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, gilt ebenfalls Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Änderungen, die wesentlich über das Maß der Erstbeauftragung hinausgehen, sind Gegenstand eines neuen Vertrages und erfordern die erneute Erstellung eines Angebotes durch PT360.